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Raus aus der Schuldenfalle

3.000.000 Haushalte sind in Deutschland überschuldet. Zunächst können Rechnungen nicht mehr bezahlt werden, dann kommen die ersten Mahnungen ins Haus. Schließlich steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Die meisten Schuldner sehen keine Möglichkeit der Schuldenfalle zu entrinnen. Grundsätzlich können Gläubiger aus einem rechtskräftigen Urteil 30 Jahre ihre Forderung beitreiben lassen. Aber auch darüber hinaus können die Forderungen geltend gemacht werden, sofern Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden, da diese die Verjährung unterbrechen und so die Verjährung von vorne beginnt.

Seit der Reformierung der Insolvenzordnung im Jahre 1999 besteht jedoch ein Ausweg aus dieser Schuldenfalle. Das Schlagwort für den Schuldner heißt Restschuldbefreiung.

Das Insolvenzverfahren ist grundsätzlich für jeden Schuldner möglich. Man unterscheidet hier zum Einen das Verbraucherinsolvenzverfahren welches für private und ehemalige kleinselbständige Schuldner einschlägig ist und das Regelinsolvenzverfahren, welches für aktuelle Selbständige und ehemalige Großselbständige anwendbar ist.

Vereinfacht dargestellt besteht das Insolvenzverfahren aus drei Phasen.

1. Phase:

Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren vor Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens.

Sollte diese Phase scheitern geht es in die nächste Phase über.

2. Phase:

Schuldenbereinigungsverfahren mit gerichtlicher Hilfe auf der Basis eines Schuldenbereinigungsplans.

3. Phase:

Vereinfachtes Verbraucherinsolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung nach sechs Jahren nach Eröffnung des Verfahrens.

Gerne beraten wir auch Sie diesbezüglich ausführlich und stehen Ihnen natürlich mit unserer Erfahrung zur Durchführung des Insolvenzverfahrens zur Verfügung.